In der Neurologie – vor allem bei neuromuskulären Erkrankungen – ist die genetische Diagnostik heute nicht mehr wegzudenken. Sie bietet die Möglichkeit, klinisch schwer diagnostizierbare genetisch bedingte Erkrankungen nachzuweisen. Durch die richtige Diagnose lassen sich die Prognose und der Krankheitsverlauf besser einschätzen und ggf. therapeutische Maßnahmen frühzeitig vorbereiten. Zudem lässt sich das Risiko für die Familienplanung oder weitere Familienmitglieder wesentlich besser einschätzen.
Hierbei wird eine Vielzahl von Genen (Erbanlagen) in einem Ansatz mittels NGS (Next Generation Sequencing) parallel untersucht.
Mit einem erkrankungsspezifischen Gen-Panel werden dabei mehrere Gene, die mit einem bestimmten Krankheitsbild assoziiert sind, gleichzeitig ausgewertet. Die Anwendung von Gen-Panels ist zielführend bei Erkrankungsgruppen mit einem klaren Leitsymptom wie einer neuromuskulären Erkrankung oder einer Epilepsie. Die Anzahl der ausgewerteten Gene ist abhängig von der Erkrankungsgruppe und variiert stark.
Bei einer unspezifischen Symptomatik ist eine Gen-Panel-Diagnostik nicht zielführend. Die Auswahl der analysierten Gene erfolgt dann symptombasiert (HPO, human phenotype ontology).
Die Sequenzierung des gesamten Exoms wird ggf. auch als Familienuntersuchung (TRIO-WES) durchgeführt. Dabei werden neben dem Index-Patient (erster diagnostizierter/erkrankter Patient) auch die Gensequenzen der gesunden Eltern in die Analyse einbezogen.
Im April 2025 wurde von der Europäischen Arzneimittelagentur ein neues Medikament zur Behandlung der Alzheimer-Demenz im Frühstadium (bei mild betroffenen Patienten) zugelassen, das ab September 2025 auch in Deutschland zur Verfügung steht.
Die Alzheimer-Krankheit wird unter anderem durch Ablagerungen des Eiweißes Amyloid-β verursacht. Das neue Medikament mit dem Wirkstoff Lecanemab (Handelsname Leqembi) ist ein sogenannter Antikörper, der das Beta-Amyloid bindet und dessen Ablagerung reduziert. Damit kann in einigen Fällen das Fortschreiten der Erkrankung um mehrere Monate verlangsamt werden. Eine Heilung ist dadurch jedoch nicht möglich.
Aufgrund der möglichen, manchmal schwierigen Nebenwirkungen des Medikaments wie Hirnblutungen oder Hirnschwellungen, muss die Behandlung von einer Fachärztin bzw. von einem Facharzt für Neurologie individuell geprüft werden. Die Diagnose einer Demenz des Alzheimer-Typs muss klinisch gesichert werden (z. B. mittels Nervenwasseruntersuchung oder Amyloid-PET).
Für die Behandlung bestehen mehrere Kontraindikationen. Um eine der möglichen Kontraindikationen beurteilen zu können, ist eine genetische Testung auf das Vorliegen der sog. ApoE4-Isoform des ApoE-Gens aus einer Blutprobe des Patienten erforderlich. Diese kann auch nach der schriftlichen Zustimmung des Patienten nach Gendiagnostikgesetz von den behandelnden Ärzten (im ambulanten Bereich) veranlasst werden.
Das Gen ApoE (Genen sind die Erbanlagen) hat jeder Mensch in zwei Kopien, eine von der Mutter und eine vom Vater vererbt.
Das ApoE-Gen hat außerdem drei verschiedene Varianten (Isoformen): ApoE2, ApoE3 und ApoE4. Das Vorliegen der ApoE4-Isoform erhöht (zusammen mit vielen anderen Faktoren) das Risiko für eine Alzheimer-Demenz im Alter auch dann, wenn es einfach, aber insbesondere wenn es zweifach vorliegt. Die Veränderung ist allein aber nicht ursächlich für eine Alzheimer-Demenz, und sehr viele Menschen mit zwei ApoE4-Kopien erkranken nie an einer Alzheimer-Demenz.
Allerdings ist bei jemandem, der die ApoE4-Isoform zweifach (sog. Homozygotie) trägt, das Risiko für schwere Nebenwirkungen (siehe oben) bei der Behandlung mit Lecanemab deutlich erhöht, und eine Behandlung mit diesem Medikament ist deshalb nicht möglich.
Ob eine Behandlung eventuell in Frage kommt, entscheiden individuell der behandelnde Neurologe bzw. die behandelnde Neurologin zusammen mit dem Patienten anhand des klinischen Bildes, allen Untersuchungsergebnissen und mit der Überprüfung, ob weiteren Kontraindikationen bestehen (z.B. Einnahme von bestimmten Blutverdünner).
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